Vergütung

 

Gerne möchte ich Sie auch über die Kosten aufklären, die durch meine Beauftragung entstehen können.

 

Grundlagen für die Gebührenberechnung sind das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) sowie und das Gerichtskostengesetz (GKG). Eine erste informative Kontaktaufnahme ist für Sie natürlich in jedem Fall kostenfrei! Kommt es dann zu einer rechtlichen Erstberatung können je nach Einzelfall Kosten in Höhe von maximal 226,10 Euro (inkl. MwSt.) entstehen. In Einzelfällen kann dieser Betrag je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Rechtsrat-suchenden auch niedriger ausfallen. Dies kann gerne in einem persönlichen Gespräch vorab geklärt werden.

 

Soll ich über die erste Beratung hinaus für Sie tätig werden, bestimmt sich die Höhe der Kosten in der Regel nach dem sogenannten Streitwert. Je höher der Streitwert ist, desto mehr kostet die anwaltliche Tätigkeit. Im Einzelfall kann auch eine indivuelle Vergütungsvereinbarung erfolgen.

 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese für Ihr Anliegen eine Deckungszusage erteilt, fallen für Sie maximal Kosten in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung an.

 

Sollte es Ihnen finanziell nicht möglich sein, die Kosten meiner Beauftragung oder die Kosten für eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu übernehmen, haben Sie die Möglichkeit, Beratungs-, und oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Vor einem ersten Beratungstermin sollten Sie sich in diesem Fall

beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen sogenannten Beratungs-hilfeschein ausstellen lassen. Entsprechende Formulare und Hinweise hierzu finden Sie in der Rubrik Formulare. Sie müssen dann zunächst lediglich eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 Euro persönlich an mich zahlen.

 

Sollte es zur Notwendigkeit einer Prozessführung kommen, besteht des Weiteren die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Auch hierzu finden Sie entsprechende Formulare und Hinweise unter der Rubrik Formulare.

Hinweise zur Vergütung