Zu meiner Person

 

Nach meinem erfolgreichen Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, habe ich mein Rechtsreferendariat am Landgericht Hanau absolviert und dieses mit dem erfolgreichen Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens beendet.

 

Nach meiner Zulassung als Rechtsanwältin war ich in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei im Frankfurter Westend tätig. Daneben betreute ich zwei ebenfalls in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen aus dem Bereich Unternehmens-, Managementberatung in allen juristischen Belangen.

 

Im Januar 2011 gründete ich so dann meine bis heute in Offenbach am Main ansässige Kanzlei. Ich biete Ihnen Rechtsbeistand in den unter der Rubrik "Rechtsgebiete" aufgeführten Bereichen, insbesondere vertrete und berate ich umfassend in den Bereichen Familien-, und Mietrecht. Im Familienrecht begleite ich schon seit vielen Jahren Mandanten unter anderem bei Trennungen, Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und Konflikten über die Sorge oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern. Ebenso begleite ich meine Mandanten bei Bedarf durch akute Krisensituation im Bereich des Gewaltschutzes. Auch im Mietrecht stehe ich meinen Mandanten seit Jahren insbesondere hinsichtlich der Kündigung von privaten oder gewerblichen Mietverträgen zur Seite sowie auch bei der Durchsetzung sonstiger berechtigter Ansprüche, wie beispielsweise der Rückzahlung einer Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses.

 

Sie erhalten bei mir stets eine offene und ehrliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und möglichen Kosten einer rechtlichen Vertretung. Transparenz ist hier die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ich helfe Ihnen gerne bei dem Versuch belastende gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und stattdessen zufriedenstellende außergerichtliche Lösungen zu finden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, werde ich mich für Ihre Ansprüche zielgerichtet und mit Nachdruck bei Gericht einsetzen.

 

Als zugelassene Rechtsanwältin bin ich berechtigt Sie an allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten zu vertreten und kann so Ihre dortige gerichtliche Vertretung in ganz Deutschland und durch alle Instanzen gewährleisten.

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